Steuern, Gebühren und andere Kosten

The purchase contract

Wie überall in Europa gibt es auch beim Kauf von Immobilien auf Gran Canaria damit verbundenen Kosten. (Notar, Anwaltskosten, Steuer usw.)

Es gibt eine Reihe von Faktoren wie sich diese Gebühren zusammensetzen. Als Richtwert sollten Sie Budget um rund 8 % bis 10% des Kaufpreises der Immobilie einkalkulieren.

Auf allen spanischen Immobilientransfers gibt es zwei Gebühren und eine Steuerzahlung, die fällig werden .

Der Notar wird eine Gebühr für die Erstellung der Eigentumsurkunde (Escritura de Compra – Venta) und eine weitere Gebühr für die Grundbucheintragung der Immobilie auf den Namen des neuen Eigentümers fordern.

Auf den Kanarischen Inseln gibt es ein Dokumenten-Steuer, in Höhe von 0,75% und eine Übertragungssteuer von 7 % des Wertes einer neuen Immobilie. (vorausgesetzt, Sie kaufen eine neugebaute Immobilie von einem Bauträger), 6,5 %, wenn Sie eine gebrauchte Immobilie kaufen, meistens von einer Privatperson. (häufigste Fall)

Weitere wesentliche Kosten, sind die Anwaltskosten für die Prüfung des Vertrags. Generell, je nach Zeit und Arbeitsaufwand beträgt diese Gebühr rund 1% des Kaufpreises.

Wenn Sie alle Steuern und Kosten zusammen addieren, kommen Sie auf die Richtlinie von etwa 10% des Kaufpreises.